Der Deutsche Krebspreis

Der Deutsche Krebspreis wird seit 1986 jährlich verliehen. Er ehrt Persönlichkeiten, deren Arbeit durch herausragende wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie richtungweisende Innovationen in der Onkologie überzeugt. Die Leistungen sind durch mehrere bedeutende Beiträge zur Erforschung der Entstehung, der Diagnose oder der Therapie von Krebserkrankungen in einem bestimmten Forschungsgebiet zu begründen.

Vorschläge für potenzielle Preisträger*innen können nur von Mitgliedern der Deutschen Krebsgesellschaft eingereicht werden. Die Vorschläge müssen begründet sein. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Nominierte müssen wiederum nicht Mitglied der Deutschen Krebsgesellschaft sein.

Eine Jury entscheidet über die Vergabe.

Es gibt keine Altersbegrenzung. Der Deutsche Krebspreis will zu herausragenden wissenschaftlichen Leistungen motivieren und fördert daher junge Wissenschaftler*innen und Forscher*innen. Die wissenschaftlichen Leistungen müssen im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum erbracht worden sein und einen aktuellen Bezug aufweisen.

Stifter des Deutschen Krebspreises sind die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Deutsche Krebsstiftung (die Stiftung der DKG). Jede Kategorie ist mit 7.500 Euro dotiert – der Preis wird in drei Kategorien vergeben:

  • in der experimentellen onkologischen Grundlagenforschung (experimenteller Teil),
  • in der Transferforschung (Transfer experimenteller Grundlagenforschungsergebnisse in den klinischen Bereich – translationaler Teil),
  • in der Tumordiagnostik und -behandlung (klinischer Teil).